Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) 1. Allgemeine Vorbemerkungen Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer Verkäufe und Lieferbedingungen sowie unserer sonstigen Rechtsgeschäfte im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes. Sie gelten für alle -auch zukünftigen- Lieferungen und Leistungen an Kaufleute oder ihnen gleichzustellende Besteller. Abweichenden Bedingungen des Geschäftspartners wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Mit der Erteilung des Auftrages bzw. dem Zugang der Auftragsbestätigung spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen gelten unsere Bedingungen als anerkannt. 2. Angebot und Aufträge Unsere Angebote sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Alle von Vertretern vermittelten Geschäfte und Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Wird unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche (Datum des Poststempels) widersprochen, gilt der Auftrag auch ohne Schriftliche Bestätigung des Kunden als erteilt. Ein Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist nicht möglich. 3. Preise und Zahlungen Unsere Rechnungen sind mangels anderslautender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen zahlbar wie folgt: Innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto Innerhalb 21 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse Die Erstlieferung erfolgt gegen Vorkasse netto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Soll-Zinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.  Treten Ereignisse ein, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir sofortige Zahlungen unserer gesamten Forderungen verlangen. Wir sind berechtigt, in unserem Besitz befindliche Schecks zur zusätzlichen Sicherung einzubehalten und bei Fälligkeit vorzulegen. 4. Versand- und Lieferpflichten Der Versand erfolgt ab Lager Pohlheim. Ab 3500,- € Netto-Warenwert liefern wir im Inland frei Empfangsstation oder bei Versand über einen Paketdienst frei Haus. Für Sendungen mit einem geringeren Wert erheben wir eine Kostenbeteiligung ab 7,50 € für Kleinsendungen mit Paketdienst. Für Großteile auf Palette berechnen wir 75,- € für 60x80 cm und 95,- € für 80x120 cm Grundfläche der Palette. Bei Sendungen ins Ausland liefern wir ab einem Netto-Warenwert von 4000,- € frei Grenze. Unsere Lieferungen frei Haus oder frei Station sind als Service-Leistungen zu verstehen. Sie bedeuten keine Übernahme der Verantwortung für Transportschäden. Die Ware reist ab unserem Lager auf Gefahr des Bestellers. Sofern dieser keine Vorgaben macht, behält sich die Firma LB SERVICE GmbH die Auswahl des Frachtweges vor, nach bestem Ermessen und ohne irgendwelche Verpflichtungen für billigere Verfrachtung. Wir sind bemüht, so rasch wie möglich zu liefern, geben Lieferzeiten und Termine jedoch nur annähernd und unverbindlich an, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich schriftlich und verbindlich zugesagt haben. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn unvorhersehbare Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, ihrer Einhaltung nachweislich entgegenstehen. In diesem Fall kann der Besteller nach Fristablauf eine Nachfrist von vier Wochen setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung auch soweit es sich um Folgeschäden handelt. 5. Gewährleistung Nach § 377 HGB und ADSP hat der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel sofort schriftlich bei uns und dem anliefernden Unternehmen anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, werden wir von jeder Haftung frei. Im Übrigen verjähren alle Gewährleistungsansprüche innerhalb sechs Monaten nach Lieferung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Benutzer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mangelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer -insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt- die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten. Alle weiteren Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Alle von gegebenen Abbildungen und Maße sind unverbindlich. Modellabweichungen aus fabrikationstechnischen Gründen sind vorbehalten. 6. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten vor, einschließlich solcher aus dem Kontokorrentsaldo. Stellen wir ein Material durch Lieferung Dritter bei, so erwerben wir dann nach Maßgabe der mit dem Dritten getroffenen Vereinbarungen Eigentum. Der Besteller hat erforderlichenfalls beim Erwerb des Eigentums durch uns dadurch mitzuwirken, dass er das beigestellte Material gemäß Ziffer 3 für uns in Verwahrung nimmt. Der Besteller hat das Material und die daraus hergestellten Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren, zu warten, zu pflegen, soweit wirtschaftlich vertretbar getrennt von eigenen Beständen zu lagern, als unser Eigentum deutlich zu bezeichnen und als solches in seinen Geschäftsbüchern nachzuweisen. Die Vergütung für die Verwahrung des beigestellten Materials ist im vereinbarten Preis enthalten. Geht unser Eigentum an dem Material durch Verarbeitung oder Umbildung unter, so sind wir Hersteller der neuen Sache im Sinne des § 950 BGH. Der Besteller stellt die neue Sache für uns her. Hat eine Verbindung oder Vermischung des beigestellten Materials mit Sachen des Bestellers zur Folge, dass wir das Eigentum verlieren oder lediglich Miteigentum erwerben, so besteht Einvernehmen, dass das Eigentum oder Miteigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache auf uns übergeht. Die Übergabe wird durch das Verwahrungsverhältnis lt. Ziffer 3 ersetzt. Der Besteller hat von uns Beschlagnahmungen und Pfändungen des Materials, die trotz Ziffer 3 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen vorgenommen worden sind, unverzüglich zu benachrichtigen und uns eine Abschrift der Pfändungsniederschrift zu übersenden. Zugleich hat er den Pfändungsgläubiger über unser Eigentum zu unterrichten. Alle uns durch die Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Veräußerung der Ware, welche nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet ist, tritt der Besteller schon hiermit seine Ansprüche bis zur Höhe unserer Ansprüche aus diesem Vertrag an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Drittabnehmer die Abtretung anzuzeigen. Alle durch Inkasso entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Rückgabe von Artikeln bedarf einer besonderen Vereinbarung. Im Falle einer Rücknahme von Waren berechnen wir eine Gebühr von 20% für das Lager in Deutschland. Ware, die nach Italien zurückgesendet werden muss, wird separat behandelt, eine generelle Rücknahmeverpflichtung besteht nicht. 7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Ansprüche gegen unsere Ansprüche aus diesem Vertrag aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. 8. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist  (unser Geschäftssitz), Gießen oder nach unserer Wahl der Wohnsitz des Bestellers, ersteres gilt darüber hinaus stets für das Mahnverfahren. © LB Service GmbH 2019