Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
1.
Allgemeine Vorbemerkungen
Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer Verkäufe und Lieferbedingungen
sowie unserer sonstigen Rechtsgeschäfte im Rahmen unseres
Geschäftsbetriebes. Sie gelten für alle -auch zukünftigen- Lieferungen und
Leistungen an Kaufleute oder ihnen gleichzustellende Besteller.
Abweichenden Bedingungen des Geschäftspartners wird hiermit
widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach
Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Mit der Erteilung
des Auftrages bzw. dem Zugang der Auftragsbestätigung spätestens jedoch
mit der Entgegennahme unserer Lieferungen gelten unsere Bedingungen als
anerkannt.
2.
Angebot und Aufträge
Unsere Angebote sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
freibleibend. Alle von Vertretern vermittelten Geschäfte und Abmachungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Wird unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche
(Datum des Poststempels) widersprochen, gilt der Auftrag auch ohne
Schriftliche Bestätigung des Kunden als erteilt. Ein Rücktritt von einem
erteilten Auftrag ist nicht möglich.
3.
Preise und Zahlungen
Unsere Rechnungen sind mangels anderslautender ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarungen zahlbar wie folgt:
Innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto
Innerhalb 21 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse
Die Erstlieferung erfolgt gegen Vorkasse netto.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von
5% über dem jeweiligen Soll-Zinssatz der Deutschen Bundesbank zu
verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
Treten Ereignisse ein, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft
erscheinen lassen, können wir sofortige Zahlungen unserer gesamten
Forderungen verlangen. Wir sind berechtigt, in unserem Besitz befindliche
Schecks zur zusätzlichen Sicherung einzubehalten und bei Fälligkeit
vorzulegen.
4.
Versand- und Lieferpflichten
Der Versand erfolgt ab Lager Pohlheim. Ab 3500,- € Netto-Warenwert liefern
wir im Inland frei Empfangsstation oder bei Versand über einen Paketdienst
frei Haus. Für Sendungen mit einem geringeren Wert erheben wir eine
Kostenbeteiligung ab 7,50 € für Kleinsendungen mit Paketdienst. Für Großteile
auf Palette berechnen wir 75,- € für 60x80 cm und 95,- € für 80x120 cm
Grundfläche der Palette. Bei Sendungen ins Ausland liefern wir ab einem
Netto-Warenwert von 4000,- € frei Grenze. Unsere Lieferungen frei Haus oder
frei Station sind als Service-Leistungen zu verstehen. Sie bedeuten keine
Übernahme der Verantwortung für Transportschäden. Die Ware reist ab
unserem Lager auf Gefahr des Bestellers. Sofern dieser keine Vorgaben macht,
behält sich die Firma LB SERVICE GmbH die Auswahl des Frachtweges vor,
nach bestem Ermessen und ohne irgendwelche Verpflichtungen für billigere
Verfrachtung.
Wir sind bemüht, so rasch wie möglich zu liefern, geben Lieferzeiten und
Termine jedoch nur annähernd und unverbindlich an, es sei denn, dass wir sie
ausdrücklich schriftlich und verbindlich zugesagt haben. Die Lieferfrist
verlängert sich angemessen, wenn unvorhersehbare Hindernisse, die
außerhalb des Willens des Lieferers liegen, ihrer Einhaltung nachweislich
entgegenstehen. In diesem Fall kann der Besteller nach Fristablauf eine
Nachfrist von vier Wochen setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom
Vertrag zurücktreten. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind
ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz wegen
Nichterfüllung auch soweit es sich um Folgeschäden handelt.
5.
Gewährleistung
Nach § 377 HGB und ADSP hat der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich
nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel sofort schriftlich bei uns und
dem anliefernden Unternehmen anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls
unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Kommt der Besteller dieser
Verpflichtung nicht nach, werden wir von jeder Haftung frei. Im Übrigen
verjähren alle Gewährleistungsansprüche innerhalb sechs Monaten nach
Lieferung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus
nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Benutzer oder Dritte, natürliche Abnutzung,
fehlerhafte oder mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund,
chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf
ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.
Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig
erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach
Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben, sonst ist der Lieferer von der Mangelhaftung befreit. Nur in dringenden
Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen
ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat
der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu
lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden
unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer -insoweit als sich die Beanstandung als
berechtigt herausstellt- die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des
Versandes. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten. Alle weiteren
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, aus welchem Rechtsgrund auch
immer. Alle von gegebenen Abbildungen und Maße sind unverbindlich.
Modellabweichungen aus fabrikationstechnischen Gründen sind vorbehalten.
6.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten
vor, einschließlich solcher aus dem Kontokorrentsaldo.
Stellen wir ein Material durch Lieferung Dritter bei, so erwerben wir dann nach
Maßgabe der mit dem Dritten getroffenen Vereinbarungen Eigentum. Der
Besteller hat erforderlichenfalls beim Erwerb des Eigentums durch uns dadurch
mitzuwirken, dass er das beigestellte Material gemäß Ziffer 3 für uns in
Verwahrung nimmt.
Der Besteller hat das Material und die daraus hergestellten Sachen mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren, zu warten, zu pflegen,
soweit wirtschaftlich vertretbar getrennt von eigenen Beständen zu lagern, als
unser Eigentum deutlich zu bezeichnen und als solches in seinen
Geschäftsbüchern nachzuweisen. Die Vergütung für die Verwahrung des
beigestellten Materials ist im vereinbarten Preis enthalten.
Geht unser Eigentum an dem Material durch Verarbeitung oder Umbildung
unter, so sind wir Hersteller der neuen Sache im Sinne des § 950 BGH. Der
Besteller stellt die neue Sache für uns her. Hat eine Verbindung oder
Vermischung des beigestellten Materials mit Sachen des Bestellers zur Folge,
dass wir das Eigentum verlieren oder lediglich Miteigentum erwerben, so
besteht Einvernehmen, dass das Eigentum oder Miteigentum des Bestellers an
der einheitlichen Sache auf uns übergeht. Die Übergabe wird durch das
Verwahrungsverhältnis lt. Ziffer 3 ersetzt.
Der Besteller hat von uns Beschlagnahmungen und Pfändungen des Materials,
die trotz Ziffer 3 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen vorgenommen
worden sind, unverzüglich zu benachrichtigen und uns eine Abschrift der
Pfändungsniederschrift zu übersenden. Zugleich hat er den
Pfändungsgläubiger über unser Eigentum zu unterrichten. Alle uns durch die
Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Veräußerung der Ware, welche nur im Rahmen ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet ist, tritt der Besteller schon hiermit seine
Ansprüche bis zur Höhe unserer Ansprüche aus diesem Vertrag an uns ab. Wir
sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem
Drittabnehmer die Abtretung anzuzeigen. Alle durch Inkasso entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Rückgabe von Artikeln bedarf einer besonderen Vereinbarung. Im Falle
einer Rücknahme von Waren berechnen wir eine Gebühr von 20% für das
Lager in Deutschland. Ware, die nach Italien zurückgesendet werden muss,
wird separat behandelt, eine generelle Rücknahmeverpflichtung besteht nicht.
7.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Ansprüche gegen unsere
Ansprüche aus diesem Vertrag aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen.
8.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Vertrag
und die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist (unser
Geschäftssitz), Gießen oder nach unserer Wahl der Wohnsitz des Bestellers,
ersteres gilt darüber hinaus stets für das Mahnverfahren.
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